Nachlassabteilung
Bei Anfragen allgemeiner Art können Sie den Infoservice der nds. Justiz nutzen.
Kontakt
Zentrale: 05361-846 0
Richten Sie Ihre Anfragen bitte grundsätzlich schriftlich an das Nachlassgericht unter Mitteilung des Geschäftszeichens. Bitte beachten Sie, dass Sie sämtliche für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlichen Unterlagen und Dokumente zügig bei Gericht einreichen und die Bearbeitung mitunter längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen und E-Mail-Rückfragen Abstand. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie darauf die anzuwählende Rufnummer und die Geschäftsnummer.
Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten des Amtsgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei ab. Haben Sie einen Termin, kontaktieren Sie bitte erst die Wachtmeisterei.
Zur Ausschlagung einer Erbschaft oder der Rückgabe eines Testamentes aus amtlicher Verwahrung müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren unter: 05361-846 183
Wollen Sie einen Erbschein beantragen, brauchen Sie ebenfalls einen Termin. Bitte drucken Sie das angebotene Formular zur Beantragung eines Erbscheins sowie den Fragebogen zur Wertfeststellung aus und übersenden diese ausgefüllt nebst den aufgeführten Unterlagen im Original. Sie erhalten dann umgehend einen Termin bei uns.
Das Amtsgericht wird versuchen, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen, Rechtsberatung darf allerdings nicht erteilt werden. Das ist Sache der Rechtsanwälte/innen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte dahin.
Informationen rund um ein Testament finden Sie hier
Informationen zum Erbschein finden Sie hier
Informationen zur Erbausschlagung finden Sie hier
Weitere hilfreiche Links:
Zuständigkeitsbereich/Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Wolfsburg
Informationen zum Erbrecht des Bundesministeriums der Justiz