Elektronischer Rechtsverkehr
Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz möglich, sodass rechtswirksame Kommunikation mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollziehern elektronisch erfolgen kann. Im Rahmen der Digitalisierung wird an allen niedersächsischen Gerichten die elektronische Aktenführung eingeführt. Eingehende Schreiben und Schriftsätze über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) werden direkt an das elektronische Aktenführungssystem weitergeleitet. Bei korrekter Angabe des Aktenzeichens erfolgt eine automatische Zuordnung zum jeweiligen Verfahren, sodass die Eingänge schnell dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt und inhaltlich bearbeitet werden können.
Das Amtsgericht Wolfsburg ist unter den folgenden Adressen zu erreichen:
EGVP: govello-1273063535525-000216931
EGVP Grundbuchamt: DE.Justiz.ec54a239-f99a-4d45-905b-4ae6c496d34f.339f
Die Gerichte sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar.
Näheres hierzu finden Sie im nds. Justizportal.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine rechtsverbindliche Kommunikation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Einige davon sind auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt. Die folgende Auflistung soll Ihnen dabei helfen, den für Sie geeigneten Weg der elektronischen Kommunikation mit der niedersächsischen Justiz auszuwählen.
1. Bürgerinnen und Bürger
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht eine sichere, schnelle und rechtsverbindliche Kommunikation mit den Gerichten. Dazu müssen bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachten werden. Die Kommunikation über ein gewöhnliches E-Mail-Postfach erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Daher stehen den Bürgerinnen und Bürgern für die sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Justiz das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und die Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz zur Verfügung.
a. eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach)
Seit dem 1. Januar 2022 steht Bürgerinnen und Bürgern das eBO zur Verfügung. Das eBO gewährleistet die sichere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung von Nachrichten. Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen und Hinweise zum eBO.
Es besteht auch die kostenfreie Möglichkeit, für die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht den Postfach- und Versanddienst der Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz zu nutzen. Dazu kann das kostenfreie Postfach „Mein Justizpostfach (MJP)“ verfügbar gemacht worden. Zur Nutzung des MJP wird die Einrichtung eines Nutzerkontos der BundID unter Verwendung des Online-Ausweises benötigt. Nur dieses hat das für die verbindliche Kommunikation benötigte Vertrauensniveau. Ein solches Nutzerkonto können Sie hier einrichten: BundID
Mit der BundID können Sie sich ein MJP hier anlegen.
2. Behörden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
Für die Kommunikation mit der Justiz steht Behörden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts in den durch Rechtsverordnung zugelassenen Verfahrensarten das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zur Verfügung. Dessen Nutzung ist ebenfalls ein sicherer Übermittlungsweg.
Weitere Informationen zur Beauftragung und Einrichtung finden Sie auf den Internetseiten des IT.N zum beBPo.3. Alle übrigen Kommunikationspartner
Alle Sachverständigen, Gutachterinnen und Gutachter, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, Unternehmen, Verbände etc. können dieselben Wege wie die Bürgerinnen und Bürger nutzen.
4. Akteneinsicht - Akteneinsichtsportal
Wenn Sie Einsicht in eine Akte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Gericht. Akteneinsicht kann grundsätzlich von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse an den Akten nachweisen können.
„Mein Justizpostfach“ (MJP) ist an das Akteneinsichtsportal angebunden. Voraussetzung zur Nutzung des Akteneinsichtsportals ist neben der Bereitstellung der Akte an die SAFE-ID des MJP-Inhabers dessen einmalige Vergabe von Zugangsdaten für das Akteneinsichtsportal im MJP. Details können der Anleitung „MJP-Zugang Akteneinsichtsportal“ entnommen werden.5. Wichtige Hinweise (unabhängig von der Wahl des Übermittlungsweges)
- Beim Ausfüllen der Felder im beA, beN, beSt, beBPo, eBO und MJP ist auf Leerzeichen bei Aktenzeichen zu achten und Zusätze (z. B. „NZS“ oder Klammerzusätze) zu vermeiden. Auf Zusätze zum gerichtlichen Aktenzeichen ist zu verzichten. Bei unbekannten Aktenzeichen sind schlagwortartige Angaben (zum Beispiel: Klage, Beschwerde, Berufung oder nur Neu) vorzunehmen. Eine besondere Eilbedürftigkeit ist ebenso mit einer knappen schlagwortartigen Angabe zu beschreiben (zum Beispiel: Eilt, Einstweilige Verfügung). Das Feld „Nachricht“ ist nicht zu verwenden.
- Verwenden Sie als Dateiformat ausschließlich PDF oder TIFF. Die aktuelle Bekanntmachung finden Sie hier.
- Bei der Zusammenstellung der Dateien gilt, dass jeweils nur ein Dokument je Datei erstellt werden soll. Dies gilt sowohl für den Schriftsatz als auch für etwaige Anlagen. Sehen Sie davon ab, ein sogenanntes „Anlagenkonvolut" in einer Datei zusammenzufassen.
- Im Falle der elektronischen Beantragung von Prozesskostenhilfe ist gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO für die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden. Dieses kann gemäß § 130a Abs. 3 S. 3 ZPO von der Antragstellerin oder dem Antragsteller handschriftlich unterschrieben, in ein elektronisches Dokument übertragen und gemäß § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO eingereicht werden.
Nebenstehend finden Sie eine Checkliste für die elektronische Kommunikation mit der Justiz, die die oben aufgeführten Anforderungen zusammenfasst.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Flyer "Mein Justizpostfach" - nicht barrierefrei
(PDF, 0,57 MB)
Flyer für Dolmetscher und Übersetzer - nicht barrierefrei
(PDF, 0,28 MB)
Flyer für Zuwendungsempfänger - nicht barrierefrei
(PDF, 0,27 MB)
Checkliste zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz - nicht barrierefrei
(PDF, 0,10 MB)
Namenskonventionen im elektronischen Rechtsverkehr - nicht barrierefrei
(PDF, 0,14 MB)
Zugang Akteneinsichtsportal für "Mein Justizpostfach" - nicht barrierefrei
(PDF, 0,52 MB)