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Sprech- und Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

09:00 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Die Telefonzentrale erreichen Sie unter 05361/846-0


Hinweis: Richten Sie Ihre Anfragen bitte schriftlich an das Amtsgericht. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie, dass wegen Teilzeitbeschäftigung der Mitarbeiter nicht alle Arbeitsplätze durchgängig besetzt sind.

Außerhalb der o. g. Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.

Für unaufschiebbare Eilsachen / dringende Fälle (z. B. einstweilige Verfügungen, Gewaltschutzsachen o. dergl.) können Sie selbstverständlich das Amtsgericht auch außerhalb der Sprechzeiten aufsuchen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie nach Möglichkeit über die Telefonzentrale, Tel.: 05361 846-0 innerhalb der Öffnungszeiten einen Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es außerhalb der genannten Sprechzeiten vorkommen kann, dass eine Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.

Die auf unserer Homepage genannte E-Mail Adresse ist nicht geeignet, dem Amtsgericht rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder das Telefax.

Schmuckgrafik (zum Artikel „Sprechzeiten und Telefonsprechzeiten“) Bildrechte: nds. Justiz
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