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Zwangsversteigerungen

Versteigerungstermine werden unter www.zvg-portal.de , in der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung (WAZ) bzw. Allerzeitung sowie Wolfsburger Nachrichten veröffentlicht und an der Gerichtstafel ausgehängt.
Die Originalgutachten können Sie während der Sprechzeiten in der Wachtmeisterei im Erdgeschoss einsehen.

Detaillierte Informationen zu den Zwangsversteigerungsobjekten finden Sie mit den Terminen und aussagefähigen Exposés zum Download im Internet unter:

www.versteigerungspool.de

www.immobilienpool.de


Zwangsversteigerungen werden in Saal E und F durchgeführt.


Die Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des jeweiligen Verkehrswertes darf nicht mehr in bar erbracht werden. Zulässig ist die Stellung der Sicherheit ausschließlich wie folgt:

• durch rechtzeitige Überweisung - sicherheitshalber etwa 1 Woche vor dem Versteigerungstermin -
auf das Konto des Amtsgerichts Wolfsburg
IBAN: DE 83 2505 0000 0106 0236 74 bei der NORD/LB Braunschweig, BIC: NOLADE2HXXX
Achtung: Bei der Überweisung ist zwingend das Geschäftszeichen wie folgt zu nennen: 19 K .... / .... (Bietsicherheit) , da ansonsten dem Zahlungsvorgang kein Verfahren zugeordnet werden kann, eine Rückbuchung erfolgt und dann im Versteigerungstermin kein Zahlungsnachweis vorliegt, so dass Ihr Gebot durch das Gericht zurück zu weisen wäre;

• Bundesbankscheck,

• Bankgezeichneter Verrechnungsscheck eines zur Ausstellung berechtigten Kreditinstituts, wobei das Ausstellungsdatum im Versteigerungstermin nicht älter als 3 Tage sein darf,

• unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank.


Im Termin muss jeder, der ein Gebot abgeben möchte, sich durch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.) ausweisen.

Für nicht anwesende Personen muss der Vertreter eine unterschriftsbeglaubigte (notarielle) Bietungsvollmacht vorlegen.

Im Falle, dass für eine im Handelsregister eingetragene Firma geboten werden soll, muss der Vertretungsberechtigte einen aktuellen Handelsregisterauszug und ggfs. eine Vertretungsvollmacht im Termin vorlegen, falls die Person nicht alleinvertretungsberechtigt sein sollte.

Es wird darauf hingewiesen, dass Zwangsversteigerungstermine auch kurzfristig aufgehoben werden können. Die Terminsaufhebung wird dann zeitnah unter den obigen Internetadressen bekannt gegeben.

Bild zum Thema Zwangsversteigerungstermine Bildrechte: grafolux & eye-server
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