Womit beginnt ein Strafverfahren ?
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Erstatten einer Anzeige oder der Einleitung des Ermittlungsverfahrens von Amts wegen.
Die Staatsanwaltschaft führt die notwendigen Ermittlungen, wobei sie neben belastenden auch entlastende Umstände berücksichtigt.
Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein zur Anzeige gebrachter Sachverhalt nicht zu einer Verurteilung führen wird, stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.
Andernfalls beantragt sie bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls oder erhebt Anklage.