Wie stelle ich einen Antrag ?
In Verfahren ohne Anwaltszwang (siehe oben) können Anträge auch schriftlich an das Amtsgericht -Familiengericht- gestellt werden.
Es sind vorab die Beteiligten mit voller Anschrift zu benennen.
Beispiel:
Antrag des
Erwin Mustermann, geboren am
wohnhaft
Antragsteller (Kindesvater)
gegen
Gabi Musterfrau, geboren am,
wohnhaft
Antragsgegnerin
wegen
Umganges/elterlicher Sorge/Kindesherausgabe/Herausgabe von Haushaltsgegenständen….
bezüglich des Kindes…., geboren am…
wohnhaft
Dann sollte der Antrag formuliert werden.
Die Antragsgegnerin/Kindesmutter….soll dem Antragsteller/Kindesvater Umgang einräumen an jedem 2. Wochenende…..
Der Antragsteller beantragt die alleinige elterliche Sorge…..
Dann sollte der Antrag begründet werden (wie ist die Situation? Gab es Gespräche beim Jugendamt? Warum soll die elterliche Sorge übertragen werden….)
Es sind jeweils mindestens zwei Doppel des Antrages und aller Schreiben beizufügen.