Wie sind die Strafverfahren unterteilt ?
Die Strafverfahren sind unterteilt in:
- Strafverfahren gegen Erwachsene, - öffentlich-
- Jugendstrafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre), -nicht öffentlich-
- Jugendstrafverfahren gegen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre), -öffentlich-
- sowie Bußgeldsachen
- Erwachsene: Einspruch gegen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde
Jugendliche: Vollstreckung des Bußgeldes durch Arbeitsleistungen - Erzwingungshaftsachen