Wie erfolgt die Auswahl des Betreuers?
Der Betreuer wird vom Amtsgericht - Betreuungsgericht - bestellt.
Bei der Auswahl des Betreuers sind die Wünsche der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen, soweit dies dem Wohl des/der Betroffenen nicht widerspricht.
Wer eine Betreuungsverfügung der betroffenen Person in Händen hat, muss diese beim Betreuungsgericht abliefern, wenn er Kenntnis über die Einleitung eines Betreuungsverfahrens erhält.