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Wie erfolgt die Auswahl des Betreuers?

Der Betreuer wird vom Amtsgericht - Betreuungsgericht - bestellt.

Bei der Auswahl des Betreuers sind die Wünsche der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen, soweit dies dem Wohl des/der Betroffenen nicht widerspricht.

Wer eine Betreuungsverfügung der betroffenen Person in Händen hat, muss diese beim Betreuungsgericht abliefern, wenn er Kenntnis über die Einleitung eines Betreuungsverfahrens erhält.

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