Wie kann der Antrag gestellt werden?
Die Anregung auf Einrichtung einer Betreuung soll in Schriftform erfolgen, kann aber bei Bedarf auch mündlich gegenüber dem Betreuungsgericht - Geschäftsstelle - erklärt werden.
Der Antrag bzw. die Anregung sollte mindestens enthalten:
- Personalien des Betroffenen unter Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes,
- eine kurze Begründung für die Notwendigkeit der Betreuung,
- Angabe, ob die hilfsbedürftige Person sich zu dem Antrag/der Anregung auf Einrichtung der Betreuung äußern kann.
Ein Formular für den Antrag finden Sie unter „Betreuung / Links / Formulare“