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Wie kann der Antrag gestellt werden?

Die Anregung auf Einrichtung einer Betreuung soll in Schriftform erfolgen, kann aber bei Bedarf auch mündlich gegenüber dem Betreuungsgericht - Geschäftsstelle - erklärt werden.

Der Antrag bzw. die Anregung sollte mindestens enthalten:

  • Personalien des Betroffenen unter Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes,
  • eine kurze Begründung für die Notwendigkeit der Betreuung,
  • Angabe, ob die hilfsbedürftige Person sich zu dem Antrag/der Anregung auf Einrichtung der Betreuung äußern kann.

Ein Formular für den Antrag finden Sie unter „Betreuung / Links / Formulare“

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