Welches Gericht ist zuständig ?
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, je nach Verfahren, nach dem Wohnsitz bzw. der Ehewohnung oder dem Aufenthalt der Kinder.
Für Familiensachen ist das Familiengericht zuständig.Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, je nach Verfahren, nach dem Wohnsitz bzw. der Ehewohnung oder dem Aufenthalt der Kinder.
Für Familiensachen ist das Familiengericht zuständig.