Welches Gericht ist zuständig ?
Das Amtsgericht ist zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Gemarkung der Immobilie.
Sachbearbeiter ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - der zuständige Rechtspfleger.
Das Amtsgericht ist zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Gemarkung der Immobilie.
Sachbearbeiter ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - der zuständige Rechtspfleger.