Welche Rechte habe ich als Nebenkläger ?
Als Nebenkläger oder Nebenklägerin haben Sie z. B. das Recht,
- bei der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen sowie Erklärungen abzugeben,
- Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, ohne dies besonders begründen zu müssen,
- Rechtsmittel einzulegen, wenn z. B. der Angeklagte Ihrer Auffassung nach zu Unrecht freigesprochen wurde.