Welche Aufgaben hat der Betreuer?
Die Aufgaben des Betreuers richten sich nach dem übertragenen Aufgabenkreis.
Der Aufgabenkreis ergibt sich aus dem Betreuerausweis.
Der Betreuer hat u. a. folgende Aufgaben:
- ges. Vertretung des Betreuten/der Betreuten innerhalb des Wirkungskreises,
- regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Gericht,
- Rechnungslegung gegenüber dem Gericht.
Als Aufgabenkreis kommen u. a. folgende Angelegenheiten in Betracht:
- Gesundheitssorge,
- Aufenthaltsbestimmung,
- Behördenangelegenheiten,
- Entgegennahme und Öffnen der Post,
- Wohnungsangelegenheiten,
- unterbringungsähnliche Maßnahmen,
- Vermögensangelegenheiten,
Die Gesundheitsfürsorge beinhaltet u. a.:
- die Befreiung von der Schweigepflicht,
- die Einsichtnahme in Krankenunterlagen,
- die Zustimmung zu Heilbehandlungen.
Als Nachweis seiner Betreuerbestellung erhält der Betreuer einen Betreuerausweis, mit dem er gegenüber Dritten seine Vertretungsmacht nachweisen kann.
Der Betreuer vertritt den/die Betreute(n) in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis; er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Ggfs. bedürfen Rechtsgeschäfte des/der Betreuten zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Genehmigung des Amtsgerichts - Betreuungsgerichts - z.B. bei
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
- unterbringungsähnliche Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Bauchgurt)
- Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme streben oder einen schwereen läger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte ebenso wie die Verweigerung der Einwilligung zu ärztlichen Maßnahmen, wenn mit dem Unterbleiben eine erhebliche Gefahr für den Betroffenen verbunden ist (§ 1904 BGB)
- Veräußerung des Grundbesitzes
- Kündigung der Wohnung
Die wichtigsten Genehmigungstatbestände können Sie dem Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer entnehmen. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, wenden Sie sich bitte an das Betreuungsgericht.