Welche Aufgaben hat das Gericht?
Die Aufgaben des Gerichts sind u. a.:
- Anordnung des Betreuungsverfahrens,
- Bestellung des Betreuers,
- Verpflichtung des Betreuers,
- Aufsicht über den Betreuer,
- Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu besonders wichtigen Rechtsgeschäften des Betreuers,
- Kontrolle der Rechnungslegung des Betreuers