Was ist Erzwingungshaft ?
Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt lediglich ein Beugemittel dar und wird angeordnet, wenn der/die Betroffene das im bestandskräftigen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Urteil ausgeworfene Bußgeld nicht zahlt.
Der Vollzug der Erzwingungshaft befreit den Betroffenen nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Geldbuße nebst Kosten ist zu zahlen.
Die Erzwingungshaft kann jederzeit durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abgewendet werden.