Was ist eine Privatklage?
Die Privatklage ist eine Strafklage vor einem Strafgericht, die von einer Privatperson erhoben wird.
Das Offizialverfahren (Anklageschrift, Strafbefehl) wird dagegen von der Staatsanwaltschaft betrieben.
Die Privatklage ist nur bei bestimmten Delikten zugelassen.
Soweit der Täter zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Erhebung der Privatklage unzulässig.
Bei bestimmten Delikten ist die Erhebung einer Privatklage erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch bei einem Schiedsmann erfolglos verlaufen ist.