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Was ist das Grundbuch ?

Das Grundbuch ist ein Register über die Immobilien der jeweiligen Gemeindebezirke.

Es gehört zu den öffentlichen Registern und dient der Auskunftserteilung über die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks.

Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte) werden bevorzugt als Sicherheiten für Kredite in Form der Hypothek oder Grundschuld verpfändet.

Die Grundstücke können auch mit anderen Rechten (z. B. Wegerecht, Reallast, Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, etc.) belastet werden.

Aus dem Grundbuch sind ggfs. auch Verfügungsbeschränkungen (Zwangsversteigerungsvermerk, Insolvenzvermerk, Verfügungsbeschränkungen nach der Insolvenzordnung, etc.) ersichtlich.

Die Eintragung im Grundbuch ist regelmäßig Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums an Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und für die Entstehung von Rechten.

Anträge auf Eintragung in das Grundbuch können (abgesehen von wenigen Ausnahmefällen) nur mit Hilfe eines Notars gestellt werden.

Das Grundbuch wird in elektronischer Form geführt.

 
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