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Strafsachen/Jugendstrafsachen

Die Hauptverhandlungen in Strafsachen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafverfahren gegen -ausschließlich- Jugendliche ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.

Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zur Ahndung von Straftaten; bei Jugendlichen zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter.

Ziel eines solchen Verfahrens ist hiernach vorrangig das Feststellen von Straftaten und in dessen Folge das Verhängen von Geld- oder Freiheitsstrafen.

Das Gericht bearbeitet in Strafsachen u. a. folgende Angelegenheiten:

  • Strafbefehle und Anklagen vor dem Strafrichter (Einzelrichter),
  • Strafbefehle und Anklagen vor dem Schöffengericht,
  • Anklagen vor dem erweiterten Schöffengericht,
  • Strafbefehle und Anklagen vor dem Jugendrichter,
  • Anklagen vor dem Jugendschöffengericht,
  • Anklagen vor dem erweiterten Jugendschöffengericht,
  • Anträge auf Entscheidung über die Anordnung der Haft oder/und Haftfortdauer,
  • kommissarische Vernehmungen durch den Richter,
  • Privatklagen,
  • Bewährungsüberwachungen bei eigenen wie auch Urteilen anderer Gerichte,
  • Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch den zuständigen Rechtspfleger,
  • Akteneinsicht bei dem Mitarbeiter der hiesigen Serviceeinheit,
  • Vollstreckung von Freizeitarresten,
  • Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden.

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