Strafsachen/Jugendstrafsachen
Die Hauptverhandlungen in Strafsachen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafverfahren gegen -ausschließlich- Jugendliche ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.
Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zur Ahndung von Straftaten; bei Jugendlichen zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter.
Ziel eines solchen Verfahrens ist hiernach vorrangig das Feststellen von Straftaten und in dessen Folge das Verhängen von Geld- oder Freiheitsstrafen.
Das Gericht bearbeitet in Strafsachen u. a. folgende Angelegenheiten:
- Strafbefehle und Anklagen vor dem Strafrichter (Einzelrichter),
- Strafbefehle und Anklagen vor dem Schöffengericht,
- Anklagen vor dem erweiterten Schöffengericht,
- Strafbefehle und Anklagen vor dem Jugendrichter,
- Anklagen vor dem Jugendschöffengericht,
- Anklagen vor dem erweiterten Jugendschöffengericht,
- Anträge auf Entscheidung über die Anordnung der Haft oder/und Haftfortdauer,
- kommissarische Vernehmungen durch den Richter,
- Privatklagen,
- Bewährungsüberwachungen bei eigenen wie auch Urteilen anderer Gerichte,
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch den zuständigen Rechtspfleger,
- Akteneinsicht bei dem Mitarbeiter der hiesigen Serviceeinheit,
- Vollstreckung von Freizeitarresten,
- Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden.