Negativbescheinigung
Künftige Gewerbetreibende können nach der Gewerbeordnung unter Umständen eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts benötigen, aus welcher hervorgeht, dass kein Insolvenzverfahren gegen sie anhängig ist oder war. Diese Bescheinigung ist kostenpflichtig (z. Zt. 15,00 € gem. Nr. 700 der Anlage zu § 2 Abs. 1 JVKostO).