Kontakt
Hinweis:
Richten sie ihre Anfragen bitte schriftlich an das Insolvenzgericht unter Mitteilung des Aktenzeichens. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für ihr Verständnis.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiter in der Serviceeinheit richtet sich nach der Endziffer (bzw. der letzten beiden Ziffern) des Aktenzeichens und der Abteilung.
Die Mitarbeiter in der Serviceeinheit finden Sie im 2. Obergeschoss.
Telefon-Durchwahl und Faxnummer finden Sie auf der Seite
Geschäftsverteilung und Erreichbarkeit der Serviceeinheiten