Kann ich als Opfer im Strafprozess meine Rechte geltend machen ?
Der Verletzte einer Straftat kann in einer Reihe von Fällen seine Rechte als Nebenkläger wahrnehmen.
Für bestimmte Delikte (z. B. Vergewaltigung und Körperverletzung) steht dem Opfer das Recht der Nebenklage zu, wenn der Täter zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt gewesen ist.