Informationen zur Löschung von Grundschulden im Grundbuch (abgezahlter Kredit)
Zur Veranlassung einer Löschung von Grundschulden im Grundbuch benötigen sie die Löschungsbewilligung des jeweiligen Gläubigers. Das ist in den meisten Fällen die Bank, bei der der Kredit aufgenommen wurde.
Mit der Löschungsbewilligung suchen sie einen Notar ihrer Wahl auf, der einen Löschungsantrag aufnimmt und ihre Unterschrift öffentlich rechtlich beglaubigt (diese notarielle Beglaubigung ist gesetzlich vorgeschrieben).
Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt ein. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten sie eine Mitteilung über die Löschung der Grundschuld.