In welchen Fällen wird kein gerichtliches Betreuungsverfahren eingerichtet? => Vorsorgevollmacht
Die rechtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die betroffene Person eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt hat, die die Bereiche umfasst, in denen der Betroffene nicht mehr selbst handeln kann.
In diesem Fall kann der Bevollmächtige die Angelegenheiten für den Betroffenen regeln.
Eine ausführliche Information des Niedersächsischen Justizministeriums zur Vorsorgevollmacht finden Sie in den Broschüren im Bereich „Betreuung / Links / Formulare“
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts keine Rechtsberatung durchführen dürfen.
Rechtlich beraten werden Sie von Rechtsanwälten und Notaren.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Beratung bei der Betreuungsstelle.