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Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dazu erhielten Sie im Mai/Juni 2022 vom Finanzamt ein Informationsschreiben.

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass für die Grundsteuererklärung keine (kostenpflichtigen) Grundbuchauszüge benötigt werden.

Die niedersächsische Finanzverwaltung stellt im Internet mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind.

Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de abrufbar.

Weitere Informationen zur der Grundsteuerreform und zur Nutzung des Grundsteuer-Viewers finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.


Grundsteuerreform   Bildrechte: LStN
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