Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dazu erhielten Sie im Mai/Juni 2022 vom Finanzamt ein Informationsschreiben.
Das Amtsgericht weist darauf hin, dass für die Grundsteuererklärung keine (kostenpflichtigen) Grundbuchauszüge benötigt werden.
Die niedersächsische Finanzverwaltung stellt im Internet mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind.
Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de abrufbar.
Weitere Informationen zur der Grundsteuerreform und zur Nutzung des Grundsteuer-Viewers finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.