Benötige ich einen Rechtsanwalt ?
Anwaltszwang besteht in Scheidungsverfahren und den sogenannten Familienstreitsachen (Unterhalt, Güterrecht und sonstige Streitigkeiten zwischen den Eheleuten). In den anderen Familiensachen können sich die Parteien selbst vertreten (z.B. Sorge und Umgangssachen) Bei den Scheidungen muss mindestens einer, nicht aber jeder Ehepartner, anwaltlich vertreten sein. Der Ehepartner, der der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, muss für die Scheidung und den Versorgungsausgleich keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Aber: Nur Rechtsanwälte dürfen auch rechtsberatend tätig werden; das Familiengericht darf keinen Rechtsrat erteilen.
Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts nimmt Anträge entgegen und hilft bei der Formulierung, darf aber ebenfalls keine Rechtsberatung durchführen.