Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Eine Betreuung dient dem Schutz der zu betreuenden Person und soll sicherstellen, dass ihre Angelegenheiten auch dann sinnvoll und sachgerecht erledigt werden, wenn sie selbst dazu krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nicht mehr in der Lage ist.
Ein gesetzlicher Betreuer ist seiner Rechtsstellung nach ein vom Gericht bestellter Vertreter der betreuten Person.
Ihm wird ein bestimmter Aufgabenbereich zugewiesen, in dem er den Betreuten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertritt.