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Datenschutz im Rahmen der Rechtsprechung

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns im Rahmen der Rechtsprechung und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.

Die Rechtsprechung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung wird vom Anwendungsbereich der DSGVO nicht erfasst. Die DSGVO findet gemäß Artikel 2 Absatz 2 lit. d) keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Soweit Behörden auf diesem Gebiet tätig werden, finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen im 2. Teil des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und im 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, insbesondere die im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegten speziellen Verfahrensvorschriften. Auf die insoweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird an dieser Stelle verwiesen.

Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg, Telefon: 05361 846-0, E-Mail: agwob-poststelle@justiz.niedersachsen.de.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer Rechte geltend machen.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

  • Anschrift

  • Geburtsdatum und -ort

  • Staatsangehörigkeit

  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnr. usw.)

  • Bankverbindungen

  • IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung unseres Rechtsprechungsauftrags. Die Wahrnehmung dieses Auftrags umfasst auch eine Dokumentation zum Zwecke künftiger Rechtsprechung und Organisation.

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO, § 3 BDSG sowie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.

4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger) ?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder, wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben.

Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz

Außerhalb der Justiz

§ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz

(Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

§ Verfahrensbeteiligte

(Parteien, Prozessbevollmächtigte, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter etc.)

§ Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

§ Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung

(Zentrale Vollstreckungsstelle)

§ IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz

§ Andere Behörden:

- Bundesbehörden

- Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei)

- Nds. Landesarchiv


§ Öffentliche Stellen und Institutionen

(Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)


§ Kreditinstitute/Banken

§ IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

§ Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind

5. Insolvenzbekanntmachungen

Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren müssen nach § 9 der Insolvenzordnung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Die Veröffentlichungen sind dort nach Maßgabe der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) v. 12. Februar 2002, BGBl. I, S. 677, zugänglich und abrufbar. Die Veröffentlichungen werden unter Einhaltung der Fristen nach § 3 InsoBekV im Internet gelöscht.

Die Gerichte sind nicht verantwortlich für die Verarbeitung von Insolvenzdaten aus dem Insolvenzportal durch Dritte (z.B. Auskunfteien). Sofern diese Daten verarbeiten, sind sie selbst „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO.

6. Werden Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt ?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.

7. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt ?

Für die Aufbewahrung Ihrer Daten (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten die Ziffern 1 bis 140 der Anlage 1 der Aufbewahrungsbestimmungen (AufbewBest, AV d. MJ vom 3.8.2004 (1452/1 - 102. 69) - VORIS 31660 -, Nds. Rpfl. 2004 Nr. 9, S. 236, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31.10.2007, Nds. Rpfl. 2007 Nr. 12, S. 373). Die Fristen betragen - je nach Sach- und Rechtsgebiet sowie Art des Aktenbestandteils - zwischen 1 und 100 Jahren.
Für das Insolvenzverfahren gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 bis zu 30 Jahren.
Für das Insolvenzportal gelten die Löschungsfristen nach § 3 InsoBekV.

8. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.

9. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling" statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z.B. bezüglich Arbeitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vorhersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.

10. Welche Datenschutzrechte haben Sie ?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:

    Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:

    Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

  • Recht auf Löschung:

    Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.
    Für die Veröffentlichung der Daten auf dem Insolvenzportal im Internet gelten die oben dargestellten Löschungsfristen nach der InsoBekV. Vor Ablauf dieser Fristen besteht kein Anspruch auf Löschung.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

    In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
    Zum Beispiel:

  • Wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger benötigen, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen.

  • Wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

  • Widerruf der Einwilligung:

    Haben Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

11. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.

12. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.

Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.

Schmuckgrafik (zum Artikel „Datenschutz“) Bildrechte: nds. Justiz
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