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Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.

Eine Übermittlung per E-Mail (Transportprotokoll SMTP) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig.

Für den elektronischen Rechtsverkehr ist allein die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann. Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden dabei durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und durch elektronische Verschlüsselungen sichergestellt.

Die Gerichte sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar.
Näheres hierzu finden Sie im nds. Justizportal.

Das Amtsgericht Wolfsburg ist unter den folgenden Adressen zu erreichen:

EGVP: govello-1273063535525-000216931
De-Mail: ag-wolfsburg(at)egvp.de-mail.de

EGVP Grundbuchamt: DE.Justiz.ec54a239-f99a-4d45-905b-4ae6c496d34f.339f


Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.




Schmuckgrafik (zum Artikel " Elektronischer Rechtsverkehr") Bildrechte: nds. Justiz
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