Sprech- und Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
09:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Die Telefonzentrale erreichen Sie unter 05361/846-0
Hinweis: Richten Sie Ihre Anfragen bitte schriftlich an das Amtsgericht. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wegen Teilzeitbeschäftigung der Mitarbeiter nicht alle Arbeitsplätze durchgängig besetzt sind.
Außerhalb der o. g. Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.
Für unaufschiebbare Eilsachen / dringende Fälle (z. B. einstweilige Verfügungen, Gewaltschutzsachen o. dergl.) können Sie selbstverständlich das Amtsgericht auch außerhalb der Sprechzeiten aufsuchen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie nach Möglichkeit über die Telefonzentrale, Tel.: 05361 846-0 innerhalb der Öffnungszeiten einen Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es außerhalb der genannten Sprechzeiten vorkommen kann, dass eine Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.
Bei Sicherheitskontrollen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Wolfsburg, also auch Parteien, geladene Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte, einer Personen- und Taschenkontrolle (sog. Einlasskontrolle) unterziehen. Für ausgewiesene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterbleibt eine Kontrolle.
Aufgrund dieser Sicherheitskontrollen müssen Sie daher mit zeitlichen Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes rechnen. Wir bitten Sie, sich auf eventuelle Verzögerungen einzustellen.
Wichtige Hinweise:
Über die auf unserer Homepage genannte E-Mail-Adresse können Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Die E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
Zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen nutzen Sie bitte das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Sollten Sie nicht über einen Zugang zum EGVP verfügen, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.