Tag des Betreuungsrechts
Es ist eine Premiere in Niedersachsen: Die Justiz des Landes wird am 23. September 2019 erstmalig einen „Tag des Betreuungsrechts“ veranstalten. Insgesamt 73 niedersächsische Amtsgerichte, von der Nordsee bis in den Harz, beteiligen sich an diesem Tag, an dem die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen sollen. Informieren können sich alle Menschen, die bereits mit einer rechtlichen Betreuung zu tun haben, sowie jene, die hierfür gewappnet sein wollen.
Justizministerin Havliza hat den „Tag des Betreuungsrechts“ ins Leben gerufen: „Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann. Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können. Mit dem „Tag des Betreuungsrechts“ möchten wir erreichen, dass möglichst vielen Menschen in unserem Land die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts bekannt wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in geeigneten Fällen für den Krankheitsfall vorgesorgt und damit jeder weitere Schritt wesentlich erleichtert werden. Übrigens: Jeder kann sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren.“
Das Amtsgericht Wolfsburg und das Amtsgericht Helmstedt werden sich am „Tag des Betreuungsrechts“ in der Form beteiligen, dass sie gemeinsam mit dem sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Wolfsburg, dem sozialpsychiatrischen Verbund, der Betreuungsstelle der Stadt Wolfsburg, der Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt sowie den Berufsbetreuern/ dem Betreuungsverein in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Wolfsburg ein an den Bedürfnissen der Bürger orientiertes Informationsprogramm anbieten.
Hierzu laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger am 23. September 2019 herzlich ein.
Beginn der Veranstaltung um 10:00 Uhr im Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, Saal F.
Hintergrund
Das Betreuungsrecht ist in der Praxis von enormer Bedeutung. Denn es kann jeden betreffen. Ganz egal ob alt oder jung: Jeder Einzelne kann in eine Lage kommen, in welcher er die wichtigen Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Grund dafür kann eine langsam voranschreitende, schwere Erkrankung sein - etwa eine Demenz -, aber auch ein plötzliches und überraschendes Ereignis, welches die Lebensplanung von heute auf morgen komplett auf den Kopf stellt - etwa ein Verkehrsunfall oder eine nach einer besonderen Belastungssituation auftretende Psychose. Die sich dann stellenden Fragen beantwortet zu einem guten Teil das Betreuungsrecht.