Nachlassabteilung
Zuständigkeit und Aufgaben des Nachlassgerichts
Testamente und Erbverträge (= letztwillige Verfügungen)
Erbschein, Nachweis der Erbfolge
Sicherung von Nachlass (Nachlasspflegschaft)
Hinweis: Um eine zügige Bearbeitung ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen werden.